Autoversicherung wechseln
In der Regel kann man bei einer Kfz-Versicherung von einer einjährigen Vertragslaufzeit ausgehen und seine Autoversicherung wechseln.
Autoversicherung wechseln – aber richtig!

Autoversicherung wechseln bei Neuanmeldung
Sie haben ein neues Kraftfahrzeug? In diesem Fall haben Sie übrigens die Möglichkeit, Ihren bestehenden Vertrag jederzeit vorzeitig zu kündigen und können die Autoversicherung wechseln. Hierbei hat man als Fahrzeughalter nahezu keinerlei Arbeiten mehr zu erledigen. Als Versicherungsnehmer muss man das neue Kraftfahrzeug lediglich bei der gewünschten Versicherungsgesellschaft an- und den alten, verkauften Wagen abmelden. Man kündigt damit automatisch die Police bei der alten Versicherungsgesellschaft. Eine Kündigung durch den Versicherungsnehmer ist nicht mehr notwendig. Auf der sicheren Seite sind Sie jedoch, wenn Sie die bisherige Versicherung dennoch über den Wechsel informieren. So können Sie unangenehme Überzahlungen und spätere Rückbuchungen verhindern.
Die rechtsgültige Auflösung einer Autoversicherung
Wenn Sie die Kündigungsfrist Ihrer Kraftfahrzeugversicherung einhalten und das Kündigungsschreiben ordnungsgemäß bei Ihrer Versicherung eintrifft, haben Sie jedes Jahr die Möglichkeit Ihre Versicherung zu wechseln. Bei Haftpflichtversicherungen beträgt die Kündigungsfrist in der Regel ein Monat. Kündigen und die Autoversicherung wechseln kann man dann immer zum Jahresende. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte natürlich auch noch einmal einen Blick in den Versicherungsvertrag werfen. Bei der Kündigung sollte man beachten, dass man das Schreiben immer ordnungsgemäß und vor allem nachvollziehbar an den Versicherer übermittelt. Man empfiehlt hier daher, das Kündigungsschreiben bereits einige Tage, Wochen, Monate; bestens aber so früh wie möglich an die Versicherung zu schicken. Mit einem postalischen Einschreiben oder einem Fax hat man eine Sendebestätigung in der Hand und kann diese im Streitfall vorweisen.
Vertragskündigung und Autoversicherung wechseln nach einem Schadensfall
Jeden Versicherungsvertrag können beiden Parteien bis spätestens einen Monat nach Eintritt eines Schadensfalls ohne Angabe von Gründen beenden. Als Versicherungsnehmer muss man jedoch wissen, dass man zwar das Recht auf eine vorzeitige Kündigung nach einem Schadensfall hat, dennoch jedoch die Prämien bis zum Ende der Vertragsbindung bezahlen muss. Es macht daher in der Regel wenig Sinn, von diesem Recht der vorzeitigen Kündigung Gebrauch zu machen. Spricht die Versicherungsgesellschaft die Kündigung nach einem Schadensfall aus, muss sie dem Versicherungsnehmer die zu viel bezahlten Prämien natürlich ebenfalls zurückerstatten.
Vertragskündigung nach Erhöhung der Beiträge
Erhöht eine Versicherungsgesellschaft die Beiträge, hat man als Versicherungsnehmer die Möglichkeit, den Vertrag vorzeitig zu kündigen. Hier ist auch eine rückwirkende Kündigung möglich.
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