KFZ-Haftpflichtversicherung

KFZ-Haftpflichtversicherung
Unter einer KFZ-Haftpflichtversicherung versteht man eine Pflichtversicherung, welche Schadensersatzansprüche aller Art deckt.

KFZ-Haftpflichtversicherung, wer oder was ist versichert?

Schäden können dabei zum Beispiel bei einem Verkehrsunfall entstehen. Das Haftpflichtversicherungsrecht ist in der EU weitgehend überall gültig. Unterschiede gibt es nur bei den Höchst-Schadenssummen in der KFZ-Haftpflichtversicherung. Hier agieren die EU Staaten sehr unterschiedlich. Der Fahrer, der den Unfall bzw. Schaden verursacht hat, ist auch schadensersatzpflichtig. Dieser muss im Regelfall für alle Kosten aufkommen. Das können dann Sachschäden und Personenschäden sein.

Versichert ist hierbei der Halter Fahrzeuges. Fährt jemanden anderer damit, ist dieser nicht schadenersatzpflichtig. Sondern der eigentliche Halter. Das bedeutet, wenn der Fahrer nicht versichert ist, passiert diesem auch in der Regel gar nichts. Deswegen müssen auch immer die Fahrzeugpapiere bei der Fahrt dabei sein. Der Halter hat dadurch natürliche einen Nachteil. Er wird zur Rechenschaft gezogen, auch wenn er gar nicht schuld ist. Sollten die Kosten dazu über die Versicherungssumme herausragen, muss der Halter für diese Kosten aufkommen. Folgende Kosten können entstehen.

Bei Personenschäden zahlt die KFZ-Haftpflichtversicherung bei: Heilungskosten und Renten. Bei Sachschäden zahlt die KFZ-Haftpflichtversicherung bei: Reparaturen von Fahrzeugen oder Objekten (Leitplanke, Verkehrsschilder, aber auch Häuser etc.). Dann gibt es noch die Vermögensschäden und immaterielle Schäden, wie zum Beispiel das Schmerzensgeld. Der Fahrzeugführer selbst. Egal ob es der Halter ist oder nicht, ist bei jeder Fahrt automatisch mitversichert. Das bedeutet im Klartext, versichert ist eigentlich dann immer das Auto. Wer damit fährt, muss sich um den Versicherungsschutz keine Sorgen mehr machen. Natürlich muss man sich auch an die Pflichten halten. Wer ohne Fahrerlaubnis fährt und Alkohol am Steuer befürwortet, wird nicht immer in den Genuss von Versicherungsschutz kommen. Doch bei der KFZ-Haftpflichtversicherung sind sogar solche Punkte bis zu einer Grenze inkludiert.

Möchten Sie eine neue günstigere KFZ-Haftpflichtversicherung abschließen?

Sind Sie unzufrieden mit dem Unternehmen, bei dem Sie gerade Ihre KFZ-Haftpflichtversicherung haben? Möchten Sie Geld sparen und auf hohe Prämien verzichten? Dann sollten Sie unser Online Tool verwenden. Ganz bequem finden Sie dank dem Tarifrechner Ihren passenden Tarif. Da lohnt es sich auf jeden Fall bei der KFZ-Haftpflichtversicherung zuschlagen. Tarife müssen nicht immer teuer sein. Wenn Sie wirklich auf der Suche nach einem neuen Tarif sind, sollten Sie sich die Zeit nehmen und vergleichen.

Mit unserem Online Rechner und einem KFZ-Versicherungsvergleich ist dies ja nicht mit viel Arbeit verbunden. Im Gegenteil. Noch dazu ist alles kostenlos und anonym. Sie müssen Ihre Daten erst dann eingeben, wenn Sie einen Vertrag abschließen möchten. Vorher können Sie berechnen, was Sie möchten, keiner weiß, dass Sie es sind. Denken Sie nur immer daran. Diese günstigen Konditionen bekommen Sie nur bei uns. Wenn Sie einen passenden Tarif sehen, sollten Sie sie nicht wirklich lange überlegen. Wer weiß, wie lange er noch gültig ist. Sie können auch gerne öfters vorbei schauen. Vielleicht finden Sie ja in Zukunft einen Tarif, der wie die Faust aufs Auge zu Ihnen passt.

KFZ-Haftpflichtversicherung mit Kaskoversicherungen erweitern

Wer ganz sicher gehen möchte, kann ansonsten zur gesetzlichen KFZ-Haftpflichtversicherung auch noch eine Teil- und Vollkaskoversicherung abschließen. Ob sich eine Teil- und/oder Vollkaskoversicherung für Ihr Kraftfahrzeug auszahlt oder nicht hängt von mehreren Faktoren ab. Grundsätzlich sollten diese Kaskoversicherungen jedoch nur bei neuwertigen oder sehr teuren Fahrzeugen abgeschlossen werden. So kann sich der Abschluss einer Vollkaskoversicherung zum Beispiel in manchen Fällen wirklich rechnen. Für den Fall, dass es sich beispielsweise zu einem selbstverschuldeten Schaden kommt; wird der Neuwert des Fahrzeug oder der Wert zum Zeitpunkt des Schadens ersetzt. (in der Regel sofern nicht älter als 18 Monate)

 

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