Versicherung LKW über 3,5t zulässiges Gesamtgewicht im gewerblichen Güterverkehr

Versicherung LKW über 3,5t zulässiges Gesamtgewicht im gewerblichen Güterverkehr
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Versicherung LKW über 3,5t zulässiges Gesamtgewicht im gewerblichen Güterverkehr – die KFZ-Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung zahlt nach Abklärung der Schuldfrage dann eine entsprechende Entschädigung. Diese hängt dann vom Grad des verschuldeten Schadens ab.

Eine Leistungsobergrenze gibt es bei Fahrzeughaftpflichtversicherungen im Grundsatz nicht. Der Gesetzgeber sieht jedoch eine Deckung von max. 50 Millionen € bei Schäden am Vermögen und eine Höchstgrenze von 7,5 Millionen € bei Personenschäden (pro Person) vor.

Die Schadenshöhe stellt ein Gutachter fest, den die Versicherungsgesellschaft auch im Bereich Versicherung LKW über 3,5t zulässiges Gesamtgewicht im gewerblichen Güterverkehr betraut. Bei einem verschuldeten Schaden hat ausschließlich der Gegner die Möglichkeit, einen Sachverständigen zu beauftragen.

Die Höhe der Leistungen richten sich bei vielen Fahrzeugversicherungen nach dem ausgewählten Tarif. Der Versicherte jedoch, bezahlt je nach der Anzahl der unfallfreien Jahre, der Typklasseneinstufung und anderen Merkmalen. Gerade bei der KFZ-Haftpflichtversicherung, aber auch bei der Vollkasko bezahlt der Versicherte einen relativ niedrigen Versicherungstarif. Dennoch muss er im Fall eines Schadens keinerlei Begrenzungen in der Höhe der Leistungen befürchten.

Im Zusammenhang mit einer solchen Haftpflichtversicherung errechnet man dazu die eigene Beitragszahlung auch nach der PS-Stärke. Versicherungen differieren zusätzlich zwischen Werk- und Güterverkehr. In Abhängigkeit von einer solchen Beziehung ermittelt man die Wagniskennziffer. Beim Werksverkehr befördert der Laster Waren für innerbetriebliche Zwecke. Speditionsunternehmen befördern Güter für Andere als Dienstleistung. Dies versteht man unter Güterverkehr.

Des Weiteren wird zwischen Laster im Nahverkehr und Lastzug im Fernverkehr unterschieden. Unter Nahverkehr verstehen die Versicherer einen Gültigkeitsbereich von 50 km rund um den Standort. Andere Versicherer akzeptieren wiederum eine gelegentliche Nutzung des Lastkraftwagen auch im Fernverkehr.

Besserer Schutz mit den KFZ-Kaskoversicherungen

Die Kfz-Kaskoversicherung ist auch eine zusätzliche Versicherung im Bereich der Versicherung LKW über 3,5t zulässiges Gesamtgewicht im gewerblichen Güterverkehr und wird in zwei Bereiche unterteilt. Bei einer Kfz-Teilkasko handelt es sich um eine Zusatzversicherung, die Abwicklung von Schäden am eigenen Gefährt übernimmt. Jedoch betrifft dies nur bestimmte Schadensfälle, die man individuell vereinbaren kann. Dazu können etwa Schäden aus Diebstahl, Brand, Sturm, Überschwemmung oder Hagel gehören. Auch Unfälle mit Haarwild werden oft in den Leistungsbereich der Kfz-Teilkasko mit aufgenommen.
Bei der Vollkaskoversicherung hingegen handelt es sich um eine noch umfangreichere Versicherung. Sie deckt zusätzlich zu den Verantwortungsbereichen der Kfz-Teilkasko auch noch andere Schäden ab. Dabei geht es in erster Linie auch um Schäden, die der Versicherte selbst verursacht hat. Auch Vandalismus würde in den Verantwortungsbereich einer Kfz-Vollkaskoversicherung fallen.

Wer ganz sicher gehen möchte, kann dann zusätzlich zur gesetzlichen Kfz-Haftpflicht auch noch eine Teil- oder KFZ-Vollkasko abschließen. Ob sich eine Teil- und Kfz-Vollkaskoversicherung für Ihr Kraftfahrzeug auszahlt oder nicht hängt von mehreren Faktoren ab. Normalerweise sollten diese Fahrzeugversicherungen jedoch nur bei sehr neuwertigen oder sehr teuren Fahrzeugen abgeschlossen werden. Auf diese Weise kann sich der Abschluss einer Vollkasko z. B. in manchen Fällen wirklich rechnen. Im Fall eines selbstverschuldeten Unglück, wird der Neuwert oder der Wert zum Zeitpunkt des Schadens ersetzt. (sofern nicht älter als 18 Monate)

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