Versicherung LKW bis 3,5t zulässiges Gesamtgewicht im gewerblichen Güterverkehr

Versicherung LKW bis 3,5t zulässiges Gesamtgewicht im gewerblichen Güterverkehr
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Versicherung LKW bis 3,5t zulässiges Gesamtgewicht im gewerblichen Güterverkehr – die KFZ-Haftpflichtversicherung

Bei einer Haftpflicht berechnet man die Beitragszahlung dazu auch nach der Leistung. Die Versicherungen separieren zwischen Werks- und Güterverkehr. In Abhängigkeit von einer solchen Zuordnung ermittelt man dann die WKZ. Im Werksverkehr befördert ein solcher Lastzug Waren für innerbetriebliche Zwecke. Speditionsunternehmen befördern Güter für Andere. Das versteht man unter dem Gewerblicher Gütertransport.

Weiterhin wird zwischen Lieferwagen im Nahverkehr und Lastzug im Fernverkehr unterschieden. Unter dem Nahverkehr verstehen die Versicherungsunternehmen einen Bereich von 50 km rund um den Firmensitz. Andere Versicherer akzeptieren andererseits eine gelegentliche Benutzung des LKW auch im Fernverkehr.

Die KFZ-Haftpflichtversicherung für Fahrzeuge zahlt nach Abklärung der Schuldfrage eine entsprechende Abfindung. Diese hängt vom festgestellten Grad des verschuldeten Schadens ab. Wird jedoch z. B. ein Unfall verursacht, bei dem der vermeintlich unschuldige Unfallgegner nicht angeschnallt war; trifft Sie als Versicherten nicht die alleinige Schuld am entstandenen Schaden. Der Unfallgegner muss einen Teil des Schaden selbst bezahlen und die Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge tritt nur zu einem Teil ein.

Eine Leistungsobergrenze gibt es bei Kraftfahrzeughaftpflichtversicherungen im Prinzip nicht. Das Gesetz sieht jedoch eine Deckungssumme von höchstens 50 Millionen € bei Vermögensschäden und eine Oberste Grenze von 7,5 Mio. € bei Personenschäden (pro Person) vor.

Wie hoch der Schaden ist stellt ein Gutachter fest, den die Versicherung beauftragt. Bei einem verursachten Unfall hat ausschließlich der Unfallgegner das Recht, einen Sachverständigen zu beauftragen.

Weiterer Schutz mit den KFZ-Kaskoversicherungen

Die Kaskoversicherung ist eine zusätzliche Versicherung im Bereich der Fahrzeugversicherungen und wird in 2 Bereiche unterteilt. Bei einer solchen Kfz-Teilkasko-Versicherung handelt es sich um eine Zusatzversicherung, die Abwicklung von Schäden am eigenen KFZ übernimmt. Doch betrifft dies nur bestimmte Schadensfälle, die man vorab vereinbaren sollte. Dazu können beispielsweise Schäden aus Diebstahl, Brand, Sturm, Überschwemmung oder Hagel gehören. Auch Unfälle mit Haarwild werden dazu oft in den Bereich der Kfz-Teilkaskoversicherung mit aufgenommen.
Bei der Vollkasko hingegen handelt es sich um eine noch umfangreichere Versicherung. Sie deckt zusätzlich zu den Verantwortungsbereichen der Kfz-Teilkaskoversicherung auch noch alternative Schäden ab. Unterdies geht es in erster Linie auch um Schäden, die der Versicherte selbst verursacht hat. Auch Vandalismus würde in den Verantwortungsbereich einer Kfz-Vollkaskoversicherung fallen.

Wer ganz sicher gehen möchte, kann zudem zur gesetzlichen Kfz-Haftpflicht auch noch eine Teil- und Vollkaskoversicherung abschließen. Ob sich eine Teil- oder Vollkaskoversicherung für Ihr Kraftfahrzeug auszahlt oder nicht hängt von mehreren Faktoren ab. Normalerweise sollten diese Kaskoversicherungen jedoch nur bei neuwertigen oder sehr teuren Fahrzeugen abgeschlossen werden. Auf diese Weise kann sich der Abschluss einer Kfz-Vollkaskoversicherung bspw. in manchen Fällen wirklich rechnen. Wenn es sich etwa zu einem selbstverschuldeten Unfall kommt, wird der Neuwert oder der Zeitwert zum Zeitpunkt des Schadens ersetzt. (sofern nicht älter als 18 Monate)

 

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