Versicherung LKW bis 3,5t zulässiges Gesamtgewicht im Werkverkehr

Versicherung LKW bis 3,5t zulässiges Gesamtgewicht im Werkverkehr
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Sie haben die Möglichkeit die Versicherung LKW bis 3,5t zulässiges Gesamtgewicht im Werkverkehr direkt abzuschließen und erhalten die elektronische Versicherungsbestätigung spätestens nach 1-24 Stunden. Bei Policen die Sie am Wochenende oder an einem Feiertag über den Versicherungsvergleich abschließen beziehen Sie eine eVB sofort am Montagmorgen. Votieren Sie jetzt für eine günstige Versicherung LKW bis 3,5t zulässiges Gesamtgewicht im Werkverkehr und sparen Sie dazu nur am Beitrag und nicht an den Versicherungsleistungen.

Versicherung LKW bis 3,5t zulässiges Gesamtgewicht im Werkverkehr – die KFZ-Haftpflichtversicherung

Hierbei geht es nicht nur um Blechschäden sondern auch durchaus schon einmal um Schmerzensgeld oder den Kostenaufwand für eine Krankenhausbehandlung. Die Haftpflicht für Kraftfahrzeuge bezahlt nach Abklärung der Schuldfrage eine entsprechende Abfindung. Diese hängt vom festgestellten Grad des verschuldeten Schadens ab. Verschuldet man jedoch beispielsweise einen Unfall, bei dem der vermeintlich unschuldige Unfallgegner nicht angegurtet war; trifft Sie als Versicherungsnehmer nicht die alleinige Schuld am entstandenen Schaden. Der Unfallgegner muss einen Teil der Kosten selbst bezahlen und die KFZ-Haftpflichtversicherung tritt nur zu einem Teil ein.

Eine Obergrenze gibt es bei Haftpflichtversicherungen auch im Bereich Versicherung LKW bis 3,5t zulässiges Gesamtgewicht im Werkverkehr im Grunde nicht. Der Gesetzgeber sieht jedoch eine Deckungssumme von höchstens 50 Millionen € bei Vermögensschäden und eine Höchstgrenze von 7,5 Mio. EUR bei Personenschäden (pro Person) vor.

Die Schadenshöhe stellt ein Gutachter fest, den die Versicherungsgesellschaft betraut. Bei einem verursachten Schaden hat ausschließlich der Gegner die Möglichkeit, einen Sachverständigen zu beauftragen.

Mehr Schutz mit den KFZ-Kaskoversicherungen

Die Kasko-Versicherung ist eine zusätzliche Versicherung auch im Bereich der Versicherung LKW bis 3,5t zulässiges Gesamtgewicht im Werkverkehr und wird in 2 Bereiche unterteilt. Bei der Teilkasko handelt es sich um eine zusätzliche Versicherung, die Abwicklung von Schäden am eigenen Gefährt übernimmt. Allerdings betrifft dies nur bestimmte Schadensfälle, die jeder nach Bedarf vorab vereinbaren kann. Dazu können zum Beispiel Schäden aus Diebstahl, Sturm , Hagel, Überschwemmung oder Brand gehören. Auch Unfälle mit Haarwild werden oft in den Bereich der Kfz-Teilkasko mit aufgenommen.
Bei der Vollkasko-Versicherung hingegen handelt es sich um eine noch umfangreichere Fahrzeugversicherung. Sie deckt zusätzlich zu den Verantwortungsbereichen der Teilkasko auch noch zusätzliche Schäden ab. In diesem Zusammenhang geht es in erster Linie auch um Schäden, die der Versicherte selbst verursacht hat. Auch Vandalismus würde in den Verantwortungsbereich einer Vollkasko-Versicherung fallen.

Wer unbedingt sicher gehen möchte, kann dann zusätzlich zur gesetzlichen vorgeschrieben Haftpflicht auch noch eine Teil- und/oder Kfz-Vollkaskoversicherung abschließen. Ob sich eine Teil- und/oder Vollkasko für Ihr Kraftfahrzeug auszahlt oder nicht hängt von mehreren Faktoren ab. Gewöhnlich sollten diese Zusatzversicherungen jedoch nur bei neuwertigen oder sehr teuren Fahrzeugen abgeschlossen werden. Auf diese Weise kann sich der Abschluss einer Vollkaskoversicherung bspw. in manchen Fällen wirklich rechnen. Für den Fall, dass es sich z.B. zu einem selbstverschuldeten Unglück oder einem Diebstahl kommt, wird der Neuwert oder der Wert zum Zeitpunkt des Schadens ersetzt. (sofern nicht älter als 18 Monate)

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